Daten zu Artikeln entstehen dann, wenn ein Artikel hergestellt wird, also im unmittelbaren Einflussbereich des Herstellers. Sie werden dann relevant, wenn dieser Artikel oder die Artikeldaten vom Hersteller an weitere Akteure der Beschaffung im Gesundheitswesen - z.B. Einkaufsgemeinschaften (GPO), Provider oder Kliniken geliefert werden. Damit ist allein der Hersteller für die Korrektheit der Daten zu Artikeln verantwortlich. Selbst wenn Aufgaben der Datenbereitstellung von Lieferanten übernommen werden, wird immer noch der Hersteller für verantwortlich gehalten; er muss auch in diesen Fällen für die Validität der Daten sorgen, die zu den von ihm hergestellten und gelieferten Artikeln in Umlauf gebracht wurden.
Neben diese allgemeinen Sichtweise einer Verantwortung könnte auch die juristische Frage nach einer Haftung treten.